Escrow
Glossarbegriff: Escrow
Escrow
Ein Escrow ist ein Treuhandkonto, auf dem ein Teil des Kaufpreises nach dem Closing durch einen neutralen Treuhänder (Escrow Agent) für einen festgelegten Zeitraum einbehalten wird. Es dient als Sicherheit für mögliche Ansprüche des Käufers, etwa aus der Verletzung von Garantien und Freistellungen oder aus einer nachträglichen Kaufpreisanpassung.
Die Höhe des Escrow-Betrags liegt häufig zwischen fünf und fünfzehn Prozent des Kaufpreises, die Laufzeit orientiert sich meist an den Verjährungsfristen der Garantien (typischerweise 12 bis 24 Monate). Werden in dieser Zeit keine berechtigten Ansprüche geltend gemacht, wird der verbleibende Betrag an den Verkäufer ausgekehrt.
Der Escrow bietet dem Käufer Sicherheit, bindet aber Kapital des Verkäufers. Als Alternative oder Ergänzung kommt zunehmend die W&I-Versicherung zum Einsatz. In unserer Closing-Begleitung strukturieren wir Escrow-Regelungen so, dass die Interessen beider Seiten ausgewogen abgesichert sind.