Garantien und Freistellungen
Glossarbegriff: Garantien und Freistellungen
Garantien und Freistellungen
Garantien und Freistellungen (Representations & Warranties sowie Indemnities) sind das zentrale Instrument der Risikoverteilung im Unternehmenskaufvertrag. Mit Garantien sichert der Verkäufer dem Käufer bestimmte Eigenschaften des Zielunternehmens zu – etwa zu Eigentumsverhältnissen, Jahresabschlüssen, Verträgen, Steuern oder Rechtsstreitigkeiten. Erweisen sich diese Zusicherungen als unrichtig, entsteht ein vertraglicher Schadensersatzanspruch.
Freistellungen gehen weiter: Sie verpflichten den Verkäufer, den Käufer von konkret bekannten oder identifizierten Risiken vollständig freizuhalten – beispielsweise von einem laufenden Steuerverfahren oder einem identifizierten Umweltrisiko. Während Garantien typischerweise mit Haftungshöchstgrenzen, Bagatellgrenzen (De-minimis) und einem Schwellenwert (Basket) versehen sind, gelten für Freistellungen oft strengere Bedingungen.
Welche Garantien überhaupt erforderlich sind, ergibt sich maßgeblich aus den Ergebnissen der Due Diligence. Zur Absicherung dienen Escrow-Konten oder eine W&I-Versicherung. In unserer M&A-Beratung verhandeln wir den Garantiekatalog ausgewogen.