Add-backs (EBITDA-Anpassungen)
Glossarbegriff: Add-backs (EBITDA-Anpassungen)
Add-backs (EBITDA-Anpassungen)
Add-backs (auch EBITDA-Anpassungen oder Anpassungspositionen) sind Aufwendungen, die bei der Unternehmensbewertung dem EBITDA hinzugerechnet werden. Ziel: ein „normalisiertes" oder „angepasstes" EBITDA abzubilden, das die nachhaltige Ertragskraft zeigt. Typische Add-backs: Einmalaufwendungen (Restrukturierung, Rechtsstreit), Geschäftsführergehalt über Marktniveau, nicht betriebsnotwendige Aufwendungen.
Add-backs sind oft umstritten: Verkäufer argumentieren für ein höheres angepasstes EBITDA, Käufer hinterfragen die Anpassungen kritisch. Die Durchsetzbarkeit hängt von der Nachvollziehbarkeit und Dokumentation ab. Unser Blog zu EBITDA-Anpassungen erläutert die typischen Positionen aus Verkäufer- und Käufersicht.
Relevant für Unternehmensverkauf und Multiples-Bewertung. Transaktionen.