Liquidationspräferenz

Glossarbegriff: Liquidationspräferenz

Liquidationspräferenz

Die Liquidationspräferenz (Liquidation Preference) ist ein Vorzugsrecht, das Investoren im Falle eines Verkaufs oder einer Liquidation des Unternehmens einen bevorzugten Anteil am Erlös zusichert. Vor der Verteilung an die Stammgesellschafter erhält der bevorzugte Investor zunächst sein eingesetztes Kapital, oft als Vielfaches, zurück. Sie ist ein zentrales Schutzinstrument in der Wachstumsfinanzierung.

Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen nicht-partizipierender und partizipierender Liquidationspräferenz. Bei der nicht-partizipierenden Variante erhält der Investor entweder seine Präferenz oder seinen quotalen Anteil, je nachdem was höher ist. Bei der partizipierenden Variante bekommt er beides, was für die Gründer deutlich ungünstiger ist. Häufig wird ein Faktor (etwa 1x oder 2x) vereinbart. In der Series A ist die 1x nicht-partizipierende Präferenz heute marktüblich.

Die genaue Ausgestaltung wird im Term Sheet verhandelt und in der Gesellschaftervereinbarung festgeschrieben. Ihre Wirkung auf die Erlösverteilung lässt sich nur anhand der Cap Table präzise modellieren.

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