Signing

Glossarbegriff: Signing

Signing

Das Signing ist der Zeitpunkt, an dem die Parteien einer Unternehmenstransaktion den Kaufvertrag (Share Purchase Agreement oder Asset Purchase Agreement) rechtsverbindlich unterzeichnen. Mit dem Signing entsteht die schuldrechtliche Verpflichtung zur Übertragung des Unternehmens, während der dingliche Vollzug erst beim Closing erfolgt. Beide Schritte fallen nur bei einfachen Transaktionen zusammen.

Zwischen Signing und Closing liegt häufig ein Zeitraum von Wochen oder Monaten, in dem aufschiebende Bedingungen (Conditions Precedent) erfüllt werden müssen – etwa kartellrechtliche Freigaben, Zustimmungen von Gremien oder die Ablösung von Finanzierungen. In dieser Phase schützen Mechanismen wie die MAC-Klausel den Käufer vor wesentlichen nachteiligen Veränderungen.

Im deutschen Mittelstand ist die saubere Vorbereitung des Signings entscheidend für den Transaktionserfolg. In unserer Transaktionsstrukturierung bereiten wir Vertragswerk und Bedingungskatalog so vor, dass das Signing reibungslos verläuft und die spätere Closing-Begleitung planbar bleibt.

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