MAC-Klausel (Material Adverse Change)

Glossarbegriff: MAC-Klausel (Material Adverse Change)

MAC-Klausel (Material Adverse Change)

Die MAC-Klausel (Material Adverse Change) ist eine vertragliche Schutzbestimmung, die dem Käufer ein Rücktritts- oder Anpassungsrecht einräumt, falls zwischen Signing und Closing eine wesentliche nachteilige Veränderung beim Zielunternehmen eintritt. Sie verteilt das Risiko unerwarteter Ereignisse in der Vollzugsphase zwischen den Parteien.

Typischerweise werden in der Klausel definiert, welche Ereignisse als wesentlich gelten – etwa erhebliche Umsatzeinbrüche, der Verlust von Schlüsselkunden oder regulatorische Eingriffe. Häufig sind allgemeine Marktveränderungen, Branchenrisiken und makroökonomische Entwicklungen ausdrücklich ausgenommen, da diese nicht dem Verkäufer zuzurechnen sind. Die genaue Formulierung ist regelmäßig einer der härtesten Verhandlungspunkte.

Eine sorgfältige Due Diligence reduziert den Bedarf weitreichender MAC-Klauseln, da viele Risiken bereits identifiziert und in den Kaufpreis eingepreist werden. In unserer M&A-Beratung verhandeln wir MAC-Klauseln so, dass sie wirksamen Schutz bieten, ohne die Transaktionssicherheit unnötig zu gefährden.

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