Exklusivitätsvereinbarung

Glossarbegriff: Exklusivitätsvereinbarung

Exklusivitätsvereinbarung

Eine Exklusivitätsvereinbarung (auch Lock-up oder No-Shop-Klausel) bindet den Verkäufer, für eine festgelegte Frist ausschließlich mit einem bestimmten Käufer zu verhandeln. Der Verkäufer darf in dieser Zeit keine anderen Käufer oder Investoren ansprechen. Sie ist typischer Bestandteil eines Letter of Intent (LOI).

Für den Käufer schafft die Exklusivität Planungssicherheit – er investiert Zeit und Kosten in Due Diligence und Vertragsverhandlung, ohne dass ein konkurrierender Bieter den Deal überbietet. Für den Verkäufer bedeutet sie ein Risiko: Scheitert der Deal, hat er Zeit verloren und ggf. andere Interessenten vertrieben. Die Frist (oft 4–12 Wochen) und Ausstiegsrechte sind daher Verhandlungsthema.

Unser LOI-Artikel behandelt Exklusivität und weitere Klauseln. Zur Closing-Begleitung und M&A-Beratung.

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