Non-Disclosure Agreement (NDA)

Glossarbegriff: Non-Disclosure Agreement (NDA)

Non-Disclosure Agreement (NDA)

Ein Non-Disclosure Agreement (NDA) – auch Vertraulichkeitsvereinbarung oder Geheimhaltungsvereinbarung – schützt sensible Unternehmensinformationen, die im Rahmen von Verkaufs- oder Finanzierungsgesprächen geteilt werden. Ohne NDA würde der Verkäufer risikoarm keine detaillierten Daten preisgeben. Das NDA ist üblich vor dem Zugang zum Datenraum.

NDAs regeln typischerweise: Umfang der als vertraulich eingestuften Informationen, Zweck der Weitergabe, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Ausnahmen (z. B. bereits öffentlich bekannte Informationen), Dauer der Vertraulichkeitspflicht. Einseitige NDAs (nur Käufer verpflichtet) sind bei Verkaufsprozessen üblich; gegenseitige NDAs bei Kooperationen.

Die Verkaufsvorbereitung und M&A-Beratung berücksichtigen NDA-Standards. Vertrauliche Prozesse sind bei unseren Transaktionen selbstverständlich – zahlreiche Referenzen bleiben auf Wunsch anonym.

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