Goodwill
Glossarbegriff: Goodwill
Goodwill
Goodwill, im deutschen Bilanzrecht als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet, ist der Betrag, um den der Kaufpreis eines Unternehmens den Wert seines identifizierbaren Nettovermögens übersteigt. Er entsteht beim Unternehmenskauf und spiegelt immaterielle Werte wider, die nicht einzeln bilanziert werden, etwa Markenstärke, Kundenbeziehungen, Know-how oder erwartete Synergien.
Rechnerisch ergibt sich der Goodwill als Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem zu Marktwerten neu bewerteten Nettovermögen des Zielunternehmens. Nach IFRS wird Goodwill nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich einem Werthaltigkeitstest, dem Impairment-Test, unterzogen. Sinkt der erzielbare Betrag unter den Buchwert, muss eine außerplanmäßige Wertberichtigung erfolgen, die das Ergebnis belastet.
Ein hoher Goodwill signalisiert, dass ein großer Teil des Kaufpreises auf Synergien und immaterielle Faktoren entfällt. Bei der Unternehmensbewertung und der Kaufpreisaufteilung im Rahmen der M&A-Beratung ist die belastbare Herleitung des Goodwill entscheidend für die spätere Bilanzierung.