Break-up Fee
Glossarbegriff: Break-up Fee
Break-up Fee
Eine Break-up Fee ist eine vertraglich vereinbarte Entschädigungszahlung, die fällig wird, wenn eine M&A-Transaktion aus bestimmten Gründen nicht zustande kommt. Sie soll die Partei absichern, die durch das Scheitern Kosten und Aufwand trägt, etwa für Due Diligence, Berater und entgangene Alternativangebote. Üblicherweise zahlt der Verkäufer die Gebühr, wenn er sich entgegen der Absprache für ein konkurrierendes Angebot entscheidet.
Die Höhe der Break-up Fee liegt in der Praxis meist im Bereich von ein bis drei Prozent des Transaktionswerts. Spiegelbildlich gibt es die Reverse Break-up Fee, die der Käufer zahlt, wenn die Transaktion an seinen Gründen scheitert, beispielsweise an fehlender Finanzierung oder ausbleibenden behördlichen Genehmigungen.
Break-up Fees erhöhen die Transaktionssicherheit und disziplinieren beide Seiten in der Verhandlungsphase. Sie werden typischerweise im Letter of Intent oder im Kaufvertrag geregelt. Im Rahmen der Transaktionsstrukturierung und der M&A-Beratung verhandeln wir ausgewogene Klauseln, die zur jeweiligen Exit-Strategie passen.