EIGENKAPITALFINANZIERUNG

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Am Standort Berlin haben Eigenkapitalfinanzierungen eine besondere Bedeutung. Die hier über viele Jahre dominierenden Startup- Transaktionen ließen keinen Raum für langatmige Abwägung von Eigen- versus Fremdkapital. Banken machen aus Gründen, die auf der Hand liegen, einen weiten Bogen um Unternehmen ohne positiven Cashflow. Damit waren Finanzierungen lange fast gleichbedeutend mit Eigenkapital. Mit der Zeit wurden darüber hinaus von Business Angels vergebene wandelbare Darlehen („Convertibles“) recht populär, die Liquidität bereit stellen und das in der Frühphase besonders heikle Unternehmensbewertungs-Thema auf einen späteren Zeitpunkt, namentlich die nächste Finanzierungsrunde verschieben. Erst jüngst manifestiert sich ein gewisser Trend zu Darlehensfinanzierungen im Venture-Stadium (entsprechend: „Venture Debt“), die dann aber entweder von den bekannten Venture-Capital Playern, oder neuen, spezialisierten Akteuren im Markt bereit gestellt werden – und an Voraussetzungen geknüpft sind.

Nun scheinen Finanzierung und Startups zwei Begriffe zu sein, die so eng miteinander verwoben sind, dass man sich Finanzierung und Mittelstand gar nicht in einem Satz vorstellen kann. Dabei gäbe es keinen sinnvolleren Satz. Viele Eigenkapitalinvestoren wären froh, in Mittelständler investieren zu dürfen, die sie aber oft vergeblich anklopfen lassen. Wobei auch diese Medaille mehrere Seiten hat.

Einerseits ist es eine Übertreibung zu sagen, dass Eigenkapitalinvestoren froh wären, in Mittelständler investieren zu dürfen. Denn diesem Investitionswunsch geht stets eine zumindest oberflächliche Analyse voran, die zumindest Umsatz- und Gewinnentwicklung sowie Marktaussichten unter die Lupe nimmt.

Im Ergebnis bleiben immer noch viele Unternehmen als mögliche Investitionskandidaten übrig, ehrlicherweise fallen aber auch viele unter den Rost. Der klassische Private Equity (also „Privatkapital“) mitbringende Investor hat bestimmte Anforderungen und investiert nur ab einer bestimmten Summe, was voraussetzt, dass auch das Unternehmen, in das diese Investition eingebracht wird, gewisse Umsätze und, mit Ausnahmen, auch Gewinne erwirtschaftet. Das wiederum aus verschiedenen Gründen. Einer davon ist, dass Private Equity Investoren oftmals selbst Kapital aufnehmen und dabei ihren eigenen Kapitalgebern zusagen, nur in Unternehmen mit gewissen Parametern zu investieren.

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Umgekehrt sind mittelständische Unternehmer natürlich ebenso in ein Beziehungsgeflecht eingebunden, das beispielsweise Bankenfinanzierungen beinhaltet und sind damit oft nicht so unabhängig, wie sie gerne wären. Dem Mittelständler ist aber sehr wohl bewusst, dass die Mitspracherechte, die ein Eigenkapitalinvestor typischerweise abverlangt, seine Freiheiten in puncto Unternehmensentwicklung und Strategie deutlicher einschränken – können – als Bankenfinanzierungen. Positiv formuliert gewinnt der Mittelständler einen Sparring-Partner.

Von geschäftsschädigender Blockade bis unbezahlbar wertvollem Partner ist jedes Szenario möglich, womit sich auch hier vorab das Vertrauensproblem stellt. Wählt man den richtigen Investor, kann sich das betreffende Unternehmen durch dieses "smarte" Kapital nach einer Investition weit über den Erwartungen entwickeln und/oder für den betreffenden Unternehmer auf lange Sicht eine Nachfolgesituation gelöst werden. Beispielsweise dann, wenn der Private Equity Investor über eine Kapitalerhöhung zunächst nur eine Minderheit am Stamm- und Grundkapital des Unternehmens erwirbt und diese dann später zu einer Mehrheit ausbaut (wobei den Stammgesellschaftern, Anteile abgekauft werden).

Damit sollte gesagt werden, dass auch Mittelständler sehr sinnvoll Eigenkapital einwerben können. Nun gibt es anderswo so viel Information zu den genaueren Kriterien, die im Bereich Startup Finanzierung relevant sind, dass es kaum von Mehrwert wäre, diese um Nuancen angepasst hier auch noch wiederzugeben.

Ein wichtiger Unterschied soll jedoch hervorgehoben werden. Wenn man wirklich stark vereinfachen möchte, sind die beiden maßgeblichen Kriterien für die Investition in ein Startup:

a. die Wahrscheinlichkeit, bei einem Unternehmensverkauf zu einem Wert, der die Bewertung zum Zeitpunkt des Eintritts des Investors (oder bei Wandeldarlehen des Folgeinvestors) um ein Vielfaches übersteigt, verkaufen zu können

ein Team, dem man den Ausbau des Unternehmens bis zu diesem Exit zutraut

Und wie verhält es sich, nach dieser vereinfachten Sicht, bei einem Mittelständler, was sind hier die Kriterien- neben der oben genannten Überschreitung einer gewissen Umsatz- und Gewinnschwelle?

In einem Satz: Nachhaltigkeit des Unternehmenserfolges. Das ist eine Grundvoraussetzung, die der Spekulation auf einen großen Exit bei einem Startup doch sehr entgegensteht.

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Leistungen der in rebus

Private Equity Investoren, die eine „Buy and Hold“ Strategie verfolgen, reicht dieses Kriterium. Der Verkauf des Anteils muss nicht kurzfristig auf der Agenda stehen, und vielleicht auch nicht der Erwerb der Mehrheit. Das ist eine Investorenkategorie, auf die nur stabil operierende Mittelständler Zugriff haben.

Die meisten Private Equity Investoren verfolgen, ähnlich zu ihren Kollegen im Venture Capital Bereich, aber ebenso eine Exit-Strategie, die auch so aussehen kann, dass verschiedene Unternehmen in einer „Plattform“ zusammengefasst werden und dort verschiedene Wertschöpfungsstufen eines Prozesses (Beispiel: Produktion und Marktzugang/ Vertrieb) abbilden. Was diese „Plattform“ wertvoller macht, als die Summe ihrer Teile. Auch das ist ein Ansatz, den es so im Startup/ Venture Capital Bereich (noch) nicht gibt.

Was die Leistungen der in rebus corporate finance bei einer Eigenkapitalfinanzierung betrifft, so lassen sich diese wie folgt gliedern:

Projekt Start und Analyse

In einem ersten Schritt wird der Berater alle Unterlagen zusammentragen, die zum Verständnis des Unternehmens beitragen. Dies umfasst bereits erwähnte Jahresabschlüsse und BWAs ebenso wie ggf.

das Berichtswesen externer Dienstleister (Beispiel: Online Marketing Agenturen), Zusatzinformationen des Kunden zu seiner Wertschöpfungskette von Supply Chain bis Vertrieb und ergänzend eigenhändig recherchierte Informationen zu Markt und Wettbewerb.

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Dokumentation

Alle obigen Informationen werden in mehreren Dokumenten zusammengetragen. Dazu kann eine eigene Finanzplanung gehören, jedenfalls aber eine Investoren-Präsentation, je nach Ausgestaltung auch „Investment Memorandum“ genannt, die wiederum für verschiedene Zielgruppen und Zwecke angepasst werden kann.

Investorenrecherche & -ansprache

Die Investorenrecherche beruht auf dem Austausch mit dem Unternehmen zum Marktumfeld und ggf. sinnvollen Kandidaten. Zuweilen sind Unternehmen ihrerseits bereits proaktiv angesprochen worden. Und darüber hinaus der Recherche des Beraters zu Transaktionen in diesem Marktumfeld.

Dabei nicht unwichtig natürlich: das Netzwerk des Beraters, der entweder in diesem Marktumfeld bereits Kontakte hat, oder zu relevanten Finanzinvestoren, oder beides. Wie diese Käufer im Detail angesprochen werden, unterscheidet sich von Berater zu Berater. Zweck der ersten Gespräche zwischen Berater und Käufer ist selbstverständlich, Interesse zu wecken und vielleicht auch schon, Eck-Parameter einer etwaigen Investition abzutasten. Der Erfolg dieses Prozessteils baut unter anderem auf zielgerichteter Analyse und Dokumentation auf. Ohne strukturierte Präsentation, die das Unternehmen für Dritte nicht nur verständlich macht, sondern auch Potenziale aufzeigt, keine Investition.

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Präsentationen und Verhandlungen

Wie sich die nächsten Schritte vollziehen, ist vom Team des beratenen Unternehmens ebenso abhängig, wie von der Gesprächsführung des Käufers. Ein intensiver, direkter Austausch unter Einbeziehung der wichtigsten Entscheidungsträger ist dann sinnvoll, wenn erwähnte Eck-Parameter schon klar sind, oder auch, um direkt in Markt- und Wettbewerbsfragen einzusteigen. Regelmäßig wird es sinnvoll sein, nicht von vornherein alle Details zu diskutieren zu wollen, sondern zunächst „Dealbreaker“ und „Red Flags“ aus dem Weg zu räumen. Allerdings kann die persönliche Chemie zwischen den nach der Transaktion gemeinsam Handelnden als nicht wichtig genug eingeschätzt werden – und diese stellt sich nur im Austausch ein. Damit ist auch in dieser Projektphase eine Abwägung zu treffen zwischen freundlichen Gesprächen – die ebenso ihre  Ressourcen erfordern – und dem Vorankommen zu Sachthemen.

Obige Präsentationen und erste Verhandlungen sollen letztlich darauf hinauslaufen eine (beidseitige) Vorvereinbarung (LOI) abzuschließen. Im Venture Capital Umfeld ist es wahrscheinlich, dass der Investor dieses Dokument buchstäblich aus der Schublade zieht.

Dabei ist zum LOI zu bemerken, dass dieses nicht bindend ist. Schauen Sie ihrem Verhandlungspartner also bitte in die Augen und beurteilen Sie, welche Verbindlichkeit Sie einem LOI beimessen. Ob und bis zu welchem Grad sich der LOI Partner an die Vorvereinbarung hält ist mitentscheidend für den Erfolg des gesamten Transaktionsvorhabens, nicht nur mit diesem Partner.

Denn regelmäßig wird in im nächsten Schritt, für die Durchführung der sorgfältigen Prüfung des Unternehmens Exklusivität erwartet, die verschieden ausgestaltet sein kann. In keinem Fall kann der Austausch mit anderen potenziellen Investoren so fortgeführt werden, wie zuvor.

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Due Diligence

Im Rahmen der Due Diligence (DD) wird jeder Stein aufgehoben. Dabei beauftragen professionelle Käufer immer eigene Unternehmensberatungen, die auf bestimmte Teil-Aspekte, wie etwa Prüfung des Marktes und des Geschäftsmodells im Rahmen der „Commercial Due Diligence“ oder Durchsicht der Jahresabschlüsse und verwandter Unterlagen im Rahmen der „Financial Due Diligence“ spezialisiert sind. Gleichzeitig fällt eine Due Diligence selten gleich umfänglich aus, was u.a. mit der hauseigenen Kompetenz des Investors zusammenhängt. Tritt ein Private Equity Investor als Käufer auf, dem bereits Portfolio Unternehmen in diesem Segment gehören, wird er davon ausgehen, dass seine Kompetenz die der einen oder anderen Unternehmensberatung übertrifft, die genauere Prüfung zu diesen Fragen also selbst übernehmen.

Es ist davon auszugehen, dass der Käufer die entsprechenden Kosten trägt (was man schriftlich festhalten möchte). Daraus wiederum ergibt sich das Bedürfnis des Käufers nach der zuvor erwähnten, temporären Exklusivität. Ändert der Verkäufer seine Meinung und möchte mit einer anderen Partei abschließen, hätte der Käufer diese Anlaufkosten "versenkt", wie man hier zutreffend sagt. Was gerne vermieden werden soll.

Eine darüberhinausgehende Darstellung des DD-Prozesses ist hier nicht erforderlich, wenn man sich veranschaulicht, dass einerseits Fragen in Blöcken beantwortet werden, was nach der Bereitstellung der abgefragten Unterlagen seine Zeit erfordert. Und andererseits vor Augen hat, dass dieser Prozess für Käufer und Verkäufer auch zeitliche Freiräume belässt, um über einen Kaufvertrag zu beraten. Was parallel zur DD gerne getan wird, um den Gesamtprozess innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzuwickeln.

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Signing und Closing

Das „Signing“ meint die Unterzeichnung des Vertrag mit dem die Parteien sich zu einem Rechtsgeschäft verpflichten, mit dem „Closing“ ist die Erfüllung der damit verbundenen Pflichten gemeint. Für den Käufer ist hier insbesondere die Überweisung der zu investierenden Mittel, oder der ersten Tranche, sofern Tranchenzahlung vereinbart wurde, interessant.

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